Sachverständige bzw. Gutachter werden stets und überall gebraucht. Umso trauriger ist es, dass im Bereich der WKSB-Isolierer diese Spezialisten rar gesät sind. Allein in Deutschland kann man die Sachverständigen im WKSB-Isolierhandwerk an den fünf Fingern einer Hand abzählen. Viel zu wenige, um den enormen Bedarf in diesem Fachgebiet zu decken. Dabei sind die Aufgaben eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen eine äußerst gewinnbringende Tätigkeit für das gesamte Gewerbe und parallel eine sehr aufschlussreiche Berufung mit interessanten Erkenntnissen aus der vielseitigen Praxis der Isoliertechnik.
Die Grundlagen der Honorarabrechnung eines vereidigten Sachverständigen sind im Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) geregelt. Für das Baugewerbe, worunter die WKSB-Isolierung fällt, liegt der reine Stundensatz nach §9 JVEG momentan noch bei 80 Euro. Für die nahe Zukunft ist hier eine Anpassung geplant. Die Experten schätzen, dass mit einer Erhöhung von 20 bis 30 Prozent zu rechnen ist.
Wir erklären, wie Sie WKSB-Sachverständiger werden können.
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